Aufgrund den Auflagen in der 15. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt § 10 Abs. 1 haben wir uns dazu entschieden, den Bauern- und Kleintiermarkt am 12. Februar 2022 nicht stattfinden zu lassen.